GO or no go

Nein, das ist kein Typo. Mit GO ist nicht das englische Wort für gehen, sondern der Begriff Geschäftsordnung gemeint.

Wat es dat? Ne, nüß zu essen. Einfach weiter lesen. Kennste schon, dann go to (weiter mit) GO…

Brauchen wir das?

Ja, wenn wir öfters mit einer Gruppe von anderen Menschen zusammen kommen, um ein bestimmtes Thema zusammen zu bearbeiten. In der Regel werden solche Gruppen auch Gremium genannt. Das kann der Vorstand einer Organisation sein. Oder ein Ausschuss in einem Verein. Oder die Mitgliederversammlung einer Partei.

Brauch ich das?

Nicht unbedingt. Wenn Du in der Feuerwehr, in einem Sport- oder Musikverein oder Förderverein der Schule bist und Du schon einmal auf einer Mitgliederversammlung – oder wie immer ihr das auch nennt – warst, ist es dir sehr wahrscheinlich schon über den Weg gelaufen.

Und sei es nur, dass der Vorstand bei einer Gelegenheit sagt, können wir nicht so, sondern müssen wir anders machen. Meistens steht in der Satzung ob es eine Geschäftsordnung braucht. Ansonsten ist es wie immer im Leben. Solange es gut läuft und alle lieb zueinander sind, brauchen wir keine Regeln.

Was steht da so drin?

Wer darf das Gremium zusammen rufen, wie oft trifft es sich, wie muss geladen werden, welche Fristen sind zu beachten, wer darf teilnehmen, wer darf etwas sagen und wie oft und und und…

Warum brauchen wir das?

Aus den gleichen Gründen, aus denen wir Spielregeln brauchen. Damit wir uns nicht die Köpfe einschlagen. Damit wir nachlesen können, wie es funktioniert, auch wenn wir zum ersten Mal spielen. Damit es fair zu geht. Damit nicht mit zweierlei Maß gemessen wird.

GO…

Typische Kandidaten für GOs sind nicht zuletzt unsere gewählten Vertreter in den Parlamenten. Bundestag, Landtag und Stadtrat brauchen eine GO.

Womit wir endlich beim Thema wären.

Die Geschäftsordnung des Rats und der Ausschüsse der Stadt Monschau findet sich online als PDF hier www.monschau.de -> Rathaus -> Satzungen -> 2. Geschäftsordnung.

Keine Bange: Ihr müsst sie nicht ganz lesen.

Mir geht es heute um das Fragerecht von Einwohnern in Ausschüssen. Aktuell ist es nämlich so, dass die sogenannten Fragestunden nur in Ratssitzungen in der Tagesordnung stehen. Mein Versuch, eine Frage in meiner ersten besuchten Ausschusssitzung zu stellen, wurde freundlich von Magga mit Hinweis auf die GO abgelehnt. Taucht zwar nicht in der passenden Niederschrift auf, aber das ist ein anderes Thema.

Was habe ich also getan. Ich habe kurz in die GO geschaut und festgestellt, dass dem nichts entgegen steht und dies dann drei Wochen später bei der nächsten – meiner ersten – Ratssitzung dann als Frage formuliert. Sprich, ich habe sinngemäß gefragt, warum denn die GO nicht so angewandt wird, wie es dort steht. Nämlich, dass in Ausschusssitzungen das gleiche gilt wie für Sitzungen des Stadtrates wenn es nicht explizit anders geregelt ist. Magga stutzte, sagte, dass sie das noch mal prüfen würde und mir dann schriftlich antworten.

Nicht hundertprozentig korrekt so auch nachzulesen in der Niederschrift (PDF).

Wieder drei Wochen später – ok, das ist der normale Abstand zwischen Ratssitzungen – bin ich wieder zur Fragestunde da. Ich frage ob ich mich noch mal vorstellen soll – das übliche Prozedere nach GO, damit klar ist, dass ich auch Einwohner der Stadt bin, denn nur die haben ja Fragerecht, wird mit einem kollektivem Stöhnen abgelehnt. Wow. Hätte nie gedacht, dass ich denen schon so auf den Zwirn gehe.

Ich bemängele die Niederschrift und betone noch einmal, dass es mir nicht um eine Änderung der GO geht, sondern darum, dass der Rat seine GO doch bitte auch korrekt anwendet.

Böser Fehler. Kritik an der Niederschrift ist an der Stelle fehl am Platz. Ja, in der Fragestunde darf ich nur Fragen stehen. Weiß ich ja. Diskussionen sind nicht erwünscht bzw. nach GO nicht erlaubt. Auch das weiß ich. Aber warum bitte schön soll ich mich sklavisch daran halten, wenn der Rat es selbst nicht für nötig hält. Ihr glaubt mir nicht? Denkt, ich stänkere? Lest selbst:

Facts oder O-Ton GO

Hier noch mal der Link: http://monschau.de/data/satzungen/02-Geschaeftsordnung_1999_(1)_1113398386.pdf

Und jetzt die entscheidenden Stellen, die ich direkt aus obiger GO kopiert und eingefügt habe.

§ 18 Fragerecht von Einwohnern

(1) Zu Beginn einer jeden Ratssitzung ist ein Tagesordnungspunkt “Fragestunde für Einwohner” vorzusehen. Jeder Einwohner der Stadt ist  berechtigt, nach Aufruf des Tagesordnungspunktes mündliche Anfragen an den  Bürgermeister zu richten. Die Anfragen müssen sich auf Angelegenheiten der Stadt beziehen.“

Schuldig im Sinne der Anklage. Ich bin Einwohner. Die Anfrage war mündlich. Und eine Frage zur GO ist eindeutig eine Angelegenheit der Stadt.

Nur, da steht ja nur was vom Rat. Nicht von Ausschüssen werdet Ihr richtig bemerkt haben. Korrekt, also suchen wir weiter.

§ 26 Grundregel

Auf das Verfahren in den Ausschüssen finden grundsätzlich die für den Rat geltenden Vorschriften entsprechende Anwendung, soweit nicht §  27 dieser Geschäftsordnung abweichende Regelungen enthält.

Sag ich doch. Jetzt noch ein Blick in § 27, damit wir auch wirklich sicher sind. Sorry, ist etwas mehr zu lesen. Wer mir einfach glaubt (das solltet Ihr nicht, denn selbst ist der Bürger) oder den Paragrafen schon kennt kann ja gleich hier weiter lesen.

§ 27 Abweichungen für das Verfahren der Ausschüsse

(1) Der/die Ausschussvorsitzende setzt die Tagesordnung im Benehmen mit dem Bürgermeister fest (§ 58 Abs. 2 Satz 2 GO).

[Anm. der Redaktion: Da haben wir ja die Übeltäter: Die Ausschussvorsitzenden und die Bürgermeisterin. Lest selbst, aber der Rest ist uns jetzt mal ausnahmsweise egal oder besser ausgedrückt: Er regelt nichts in Bezug auf das Fragerecht von Einwohnern]

(2) Über Zeit, Ort und Tagesordnung der Ausschuss-Sitzungen unterrichtet der Bürgermeister die Öffentlichkeit in geeigneter Weise, ohne dass es einer öffentlichen Bekanntmachung nach § 4 dieser Geschäftsordnung bedarf.
(3) Die Beschlussfähigkeit von Ausschüssen ist über  §  8 Abs. 1 Satz 2 dieser Geschäftsordnung hinaus nur dann gegeben, wenn die Zahl der anwesenden Ratsmitglieder die Zahl der anwesenden sachkundigen Bürger (stimmberechtigte Ausschussmitglieder nach § 58 Abs. 3 GO) übersteigt; Ausschüsse gelten auch insoweit als beschlussfähig, solange ihre Beschlussunfähigkeit nicht festgestellt ist.
(4) Der Bürgermeister und der Allgemeine Vertreter sind berechtigt und auf Verlangen eines Ausschusses in Angelegenheiten ihres Geschäftsbereichs verpflichtet, an dessen Sitzungen teilzunehmen. Der Bürgermeister ist berechtigt und auf Verlangen mindestens eines Fünftels der Ausschussmitglieder oder einer Fraktion verpflichtet, zu einem Punkt der Tagesordnung vor dem Ausschuss Stellung zu nehmen.
(5) Der Bürgermeister ist zu allen Ausschuss-Sitzungen einzuladen. Er hat das Recht, mit beratender Stimme an den Sitzungen teilzunehmen; ihm ist auf Verlangen jederzeit das Wort zu erteilen.
(6) Ratsmitglieder können an nichtöffentlichen Sitzungen auch solcher Ausschüsse teilnehmen, denen sie nicht angehören. Sachkundige Bürger und sachkundige Einwohner, die zu stellvertretenden Ausschussmitgliedern gewählt worden sind, können an den nichtöffentlichen Sitzungen dieses Ausschusses als Zuhörer teilnehmen. Im übrigen gilt § 10 Abs. 2 dieser Geschäftsordnung entsprechend.
(7) In den Ausschüssen ist eine Niederschrift über die Beschlüsse aufzunehmen. Die Niederschrift ist dem Bürgermeister und den Rats- und jeweiligen Ausschussmitgliedern
spätestens 30 Tage nach der Sitzung
zuzuleiten.

or no go…

… das war doch die Frage, oder?

Nüß zu Fragestunden. Also gilt § 18 (2). Demnach muss auch am Beginn einer Ausschusssitzung auf der Tagesordnung eine Fragestunde stehen. Sorry, Frau Bürgermeisterin, aber das ist eindeutig ein no go…

Damit das klar ist. Es geht nicht um mich. Es geht nicht einmal um die Piraten. Es geht schlicht und ergreifend darum, dass die Einwohner dieser Stadt ein Recht darauf haben, an den politischen Entscheidungsprozessen teilzuhaben.

Wenn uns Einwohnern dabei das absolut einfachste Mittel verwehrt wird, dass unsere Demokratie uns einräumt, dann ist das nicht gut. Wir möchten doch nur öffentlich Fragen stellen, die unsere gewählten Vertreter beantworten müssen. Und zwar im Rahmen des Kontextes der Fragestellung.

Bürgerfern ist die erste Vokabel, die mir dazu einfällt. Da hilft auch die monatliche Bürgersprechstunde nichts.

Auf die Spielregeln verweisen und sie dann selbst nicht einhalten, das wäre eindeutig no go! Und möchten wir nicht alle, dass bei der nächsten Wahl wieder mehr Einwohner wählen. Es liegt an uns, das jetzt zu ändern. Bürgerbeteiligung ist das Stichwort. Und das Fragerecht in Ausschusssitzungen so anzuwenden, wie die GO es vor sieht, ein guter Anfang.